Effizienzlabel – mehr Transparenz bei neuen und alten Heizungen
Erklärtes Ziel der Politik auf europäischer Basis ist es, den Energieverbrauch von bestimmten Produkten für die Endverbraucher transparenter zu machen. Sie sollen sich anhand eines Energieeffizienzlabels bereits vor dem Kauf einen Eindruck vom künftigen Energiehunger der ins Auge gefassten Geräte machen können. Im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie gelten seit dem 26.9.2015 in Deutschland auch für mit Öl, Gas und Strom betriebene Wärmeerzeuger bestimmte Mindestanforderungen vor allem an die Energieeffizienz. Aus den Bestimmungen ergab sich, dass die Hersteller aus technischen Gründen bis zu einer Nennwärmeleistung von 400 Kilowatt fast ausnahmslos nur noch Öl- und Gas-Brennwertgeräte auf den Markt bringen.
Gesetzliche Pflicht zur Energiekennzeichnung
Neu eingeführt wurde zudem eine gesetzliche Pflicht zur Energiekennzeichnung. Mit einem Energieeffizienzlabel ausgestattet sein müssen Wärmeerzeuger bis 70 Kilowatt Nennwärmeleistung. Unterteilt sind die Wärmeerzeuger in sieben Energieeffizienzklassen (mit Farbskala) von A ++ (dunkelgrün = beste Effizienz) bis D (dunkelrot = mangelnde Effizienz). Geräte mit schlechterer Energieeffizienz als D dürfen nicht mehr verkauft werden. Solarthermieanlagen benötigen übrigens kein Label, weil sie ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.
Wichtig: Die höchste Einstufung ist für fossil befeuerte Wärmeerzeuger nicht erreichbar. Diese Bereiche sind für Geräte reserviert, die (teilweise) erneuerbare Energien nutzen, wie z. B. Wärmepumpen. Allerdings wird beispielsweise ein System bestehend aus einem Öl- oder Gas-Brennwertgerät und einer Solarthermieanlage höher bewertet. Denn ergänzend zum Einzelprodukt-Label gibt es noch ein Verbund- oder Paket-Label, falls z. B. mehrere Wärmeerzeuger miteinander kombiniert werden.
Effizienz-Kennzeichnungspflicht für alte Heizungen
Für Wärmeerzeuger, die älter als 15 Jahre sind, gibt es eine Energie-Kennzeichnungspflicht. Das betrifft in Deutschland etwa zwei Drittel aller Heizanlagen. Um das Labeling kümmern sich die Bezirksschornsteinfeger. Die Hauseigentümer müssen die für sie kostenneutrale Etikettierung dulden. Zudem erhalten sie vom Schornsteinfegermeister weitere Energieeffizienz-Informationen.
Doch Achtung: Bewertet wir nur die Effizienz des Kessels und nicht die des Gesamtsystems. Zudem erfolgt die Effizienz-Einstufung auf Basis von in einer Datenbank hinterlegten Standardwerten – Messungen finden nicht statt. Aus diesen Gründen ist es meist sinnvoll, einen ergänzenden Heizungs-Check durchführen zu lassen.
Wir von bad&heizung stellen nicht nur auf Wunsch ein Effizienz-Etikett für Ihre alten Wärmeerzeuger aus. Wir analysieren auch die Energieeinsparmöglichkeiten des kompletten Heizsystems. Sprechen Sie uns an!