Legionellen – regelmäßige Untersuchung
Die mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung ist in privaten Gebäuden noch obligatorisch. Wenn Wohnraum (bei Warmwasserbereitungsanlage über 400 l) vermietet wird und in Öffentlichen Gebäuden ist eine regelmäßige Untersuchung bereits jetzt Pflicht. Die Legionellen bilden dabei eine besondere Risikogruppe. Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und sich bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C sehr schnell vermehren. Diese Bakterien können über Wasserdampf, auch Aerosol genannt, in die Lunge geraten und schwere Erkrankungen der Atemwege auslösen. Bei Befall ist der Betreiber verpflichtet, das Gesundheitsamt sowie die Mieter zu informieren und sofortige Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Zu den öffentlichen Betreibern zählen übrigens Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen, in denen Trinkwasser abgegeben wird. Für sie besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Wird Trinkwasser in einem gewerblichen Rahmen abgegeben, z. B. in größeren Miethäusern, erfolgt die Untersuchung im Drei-Jahres-Rhythmus. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie weitere Informationen zur Wasserqualität hat der Vermieter den Mietern mindestens einmal jährlich bekannt zu geben. Auch wenn dem Trinkwasser Aufbereitungsstoffe in einer Verteilungsanlage zugeführt werden, fällt dies unter die Pflicht der Bekanntgabe.