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Trinkwasserverordnung – Betreiber in der Pflicht

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, seinen Beitrag zur Sicherheit der Trinkwasser-Installationen im Haus zu leisten. Dies liegt in seinem eigenen Interesse. Wer will schon Schäden oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen riskieren? Um auch in Häusern und Wohnungen eine gute Wasserqualität und somit auch Lebensqualität zu garantieren muss auch die aktuelle Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Das dafür notwendige Wissen hat ihr bad&heizung-Betrieb, der dafür auch von Ihrem regionalen Wasserversorger für Arbeiten an Wasserversorgungsanlagen legitimiert ist.

Die Trinkwasserverordnung definiert neben den detailliert aufgeführten Schutzvorschriften auch genaue Anforderungen an die Wasserqualität und beschreibt, welche Pflichten auf den Betreiber zukommen. Demnach sind insbesondere die Besitzer von Immobilien, Miethäusern sowie gewerblichen und öffentlichen Gebäuden in der Verantwortung.

Achtung Materialrisiken

Die Trinkwasserverordnung legt zum Schutz der Verbraucher Grenzwerte für metallische Rückstände im Trinkwasser fest, die nicht überschritten werden dürfen. Metalle können auch schon in geringen Mengen zu gesundheitlichen Einschränkungen oder Erkrankungen führen und sind nicht selten der Grund für eine niedrige Wasserqualität. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, alte Bleirohre zu entfernen und zu ersetzen. Über noch vorhandene Bleileitungen muss der Verbraucher schriftlich informiert werden. Auch wenn Bleirohre schon seit den 1970er Jahren nicht mehr verbaut werden, können auch neue Installationen mit Kupferlegierung oder verzinktem Stahl im Trinkwasser Blei freisetzen. Daher dürfen nur geprüfte und empfohlene Werkstoffe verwendet werden.

Legionellen – regelmäßige Untersuchung 

Die mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung ist in privaten Gebäuden noch obligatorisch. Wenn Wohnraum (bei Warmwasserbereitungsanlage über 400 l) vermietet wird und in Öffentlichen Gebäuden ist eine regelmäßige Untersuchung bereits jetzt Pflicht. Die Legionellen bilden dabei eine besondere Risikogruppe. Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und sich bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C sehr schnell vermehren. Diese Bakterien können über Wasserdampf, auch Aerosol genannt, in die Lunge geraten und schwere Erkrankungen der Atemwege auslösen. Bei Befall ist der Betreiber verpflichtet, das Gesundheitsamt sowie die Mieter zu informieren und sofortige Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Zu den öffentlichen Betreibern zählen übrigens Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen, in denen Trinkwasser abgegeben wird. Für sie besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Wird Trinkwasser in einem gewerblichen Rahmen abgegeben, z. B. in größeren Miethäusern, erfolgt die Untersuchung im Drei-Jahres-Rhythmus. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie weitere Informationen zur Wasserqualität hat der Vermieter den Mietern mindestens einmal jährlich bekannt zu geben. Auch wenn dem Trinkwasser Aufbereitungsstoffe in einer Verteilungsanlage zugeführt werden, fällt dies unter die Pflicht der Bekanntgabe.

Bei uns erhalten Sie Sicherheit

Dauerhafte Sicherheit und Hygiene im häuslichen Leitungsnetz gewährleistet ein Trinkwasser-Check. Hausbesitzer erhalten Prüfprotokolle und Prüfsiegel und können das Lebensmittel Nummer Eins weiter in vollen Zügen genießen. Und noch ein Tipp: Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit ist es unverzichtbar, jede Veränderung des Trinkwassers, z. B. Geschmack oder Geruch, zu melden und untersuchen zu lassen. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Trinkwassercheck bei Ihrem bad&heizung-Profi vor Ort!

Bilder: Honeywell

 

 

 

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