bad & heizung - Bad/Sanitär

STAAT FÖRDERT NEUES BAD MIT BIS ZU 5.000 EURO

Investitionszuschuss für barrierereduzierte Bäder 2021 aufgebraucht

Die bereitgestellten Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufge­braucht. Daher ist in diesem Jahr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) keine Antragstellung mehr möglich.

Eine Förderung in 2022 ist möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2022 sollen wieder neue Gelder im KfW-Programm 455-B für altersgerechte Umbauten zur Verfügung stehen. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Besprechen Sie dies einfach mit uns, Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb.

Bereits zugesagte Mittel bleiben von der oben genannten Entscheidung jedoch unberührt. Ebenfalls nicht betroffen ist die für altersgerechte Badumbauten vorgesehene Kreditförderung. Zu detaillierten Infos auf der KfW-Homepage geht es hier.


Nachdem die Fördermittel im Herbst letzten Jahres ausgeschöpft waren und keine Zuschüsse mehr beantragt werden konnten, wurde das Förderprogramm Anfang Januar 2021 für barrierereduzierte Bäder neue aufgelegt. Neben einer Kreditvariante gibt es wieder eine echte Zuschussförderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Denn das Bad ist der Schlüsselwohnbereich für ein selbstständiges Wohnen im Alter in den eigenen vier Wänden. Private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder -wohnungen können den Zuschuss ebenso nutzen wie Mieter.

Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ werden über das Bad hinaus folgende Maßnahmen – einzeln oder in Kombination – gefördert:

  1. Wege zu Gebäuden und Außenanlagen (altersgerechte Stellplätze, für PKW und Kinderwagen)
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang (Verbreiterung der Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
  3. Überwindung von Treppen und Stufen (Aufzugsanlagen, Rampen)
  4. Umgestaltung der Raumgeometrie (Schwellenabbau, Zuschnitt der Zimmer)
  5. Maßnahmen in Sanitärräumen (bodengleiche Dusche, Modernisierung WC oder Waschbecken)
  6. Umgestaltung und Schaffung von Gemeinschaftsräumen

Anforderungen an Ihr Bad

Der Fokus beim Förderbaustein 5 Sanitär liegt auf dem Badumbau, der einen der am stärksten gefragten Finanzierungsbereiche innerhalb des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ darstellt. In der Zuschussvariante des KfW-Programms werden frei kombinierbare Einzelmaßnahmen in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis max. 5.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Im Baustein Sanitär werden die Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze und die Moderinisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken, und Badewanne) gefördert. Für die Vergabe von Zuschüssen müssen Sanitärräume mindestens 1.80 m x 2,20 m groß sein und barrierereduzierend eingebaut werden. Duschplätze müssen dabei beispielsweise bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Badewannen dürfen nur eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden.

Anträge stellen können laut Kreditanstalt für Wiederaufbau „natürliche Personen“ als

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein-und Zweifamilien­häusern mit maximal zwei Wohnein­heiten,
  • Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme,
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554 a BGB. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
  • Wohnungseigentümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Vorhaben.

Für die Förderung bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und die Technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis.

Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, muss die programmgemäße Durchführung des Vorhabens erfolgen. Hierzu bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderungen des Merkblatts und die technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis. 

Die Leistung im Föderbereich 5 Sanitär oder auch 6 - Sicherheit, Orientierung und Kommunikation mit den Bereichen Stützgriffe und Vorwandinstallation kann als Einzelmaßnahme von jedem bad&heizung-Betrieb erfolgen und abgerechnet werden. Nur für gesamtheitliche Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist ein Sachverständiger verpflichtend vorgeschrieben. Die Antragsstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bangengruppe unter www.kfe.de/455. Die Beantragung der Fördermittel muss immer erfolgen, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter www.kfw.de/zuschussportal. Über diese Seite kommen Sie auch zu weiteren Infos. 

Übrigens: Unter der kostenfreien Servicenummer (0800) 5 39 90 02 berät Sie die KfW auch von Montag bis Freitah zwischen 8.00 und 18.00 Uhr direkt. Oder Sie fragen Ihren bad&heizung-Betrieb.

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