bad & heizung - Heizung - Förderübersicht

Heizungsförderung im Überblick

Die Preise für Gas und Öl sind zum Jahreswechsel 2020/21 aufgrund der neuen CO2-Steuer sprunghaft gestiegen. Diese verteuert Öl und Diesel um rund 8 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2030 wird diese Steuer, so dass Gesetz, in jährlichen Intervallen und um das Fünffache ansteigen.

Wer diesen Preissteigerungen entgegenwirken will, der kann dies nur mit einer modernen Heizungsanlage, die den Energieverbrauch reduziert. Angesichts der zu erwartenden Preisentwicklung für fossile Brennstoffe, hilft ein geringerer Energieverbrauch einer modernen Heizungsanlage, dass sich die getätigten Investitionen schnell amortisieren.

              

Die neue, zum 1.1.2021 in Kraft getretene „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt erstmals die bestehenden Förderprogramme rund um Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Sie besteht aus drei separaten Teilen:

1.       Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

2.       Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

3.       Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das BEG ersetzt jedoch nicht nur das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (insbesondere KfW-Programme zu Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Bafa-Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO). Es gibt auch verschiedene Änderungen und Weiterentwicklungen bei den Fördermaßnahmen und -möglichkeiten.

Für den Neubaubereich sind die BEG Nichtwohngebäude und BEG Wohngebäude (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG Einzelmaßnahme in der Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant.

Seit Jahresbeginn werden über das BEG EM bereits folgende Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung gefördert. Das bisherige Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ ist nun Bestandteil der seit dem 1.1.2021 gültigen, neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die erstmals die bestehenden Förderprogramme rund um  Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich bündelt.

Hier geht es zur direkt zur BAFA-Förderseite https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Gefördert werden neue Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Die Zuschüsse, jeweils bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten der Heizungssanierung, verteilen sich wie folgende Übersicht zeigt:

20 % – Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready): Hierbei wird im 1. Schritt nur das Gas-Brennwertgerät installiert, und das erneuerbare Energiensystem eingeplant. Innerhalb von zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die Nachrüstung, und somit die Erweiterung zur Gas-Hybridheizung, erfolgen.

40 % bzw. 35 % – Biomasseanlagen: Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz, sowie Scheitholzvergaserkessel. Besonders schadstoffarme Modelle werden mit 40 % gefördert.

35 % – Wärmepumpen: Gefördert werden Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.

30 % – Solarkollektoranlagen: Die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung wird gefördert, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung dienen.

35 % – EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Technologie- Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander.

10 % Extra-Austauschprämie für Ölheizungen on Top: Wird eine alte Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung,  Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöhen sich alle vorab genannten Fördersätze um je 10 %.

5 % als zusätzlichen Bonus gibt es, falls die Heizungssanierung als sinnvolle Maßnahme im sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Teil einer geförderten Energieberatung ist, empfohlen wird.

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